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Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Kein Buchwertprivileg für die unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine Körperschaft

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine nicht gemeinnützige Stiftung nicht zum Buchwert nach § 6 Abs. 3 EStG erfolgen kann, sondern zur Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven führt. Diese Einschränkung ist verfassungsrechtlich zulässig (Az. 5 K 397/24).

Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung bei Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Grunderwerbsteuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 GrEStG aufzuheben ist, wenn ein zunächst nicht steuerbarer Erwerbsvorgang innerhalb der Frist rückgängig gemacht wird und erst die Rückgängigmachung steuerbar ist, wobei die fehlende ordnungsgemäße Anzeige des ursprünglichen Erwerbsvorgangs der Aufhebung nicht entgegensteht (Az. 5 K 1668/22).

Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Übertragung sämtlicher Anteile an einer grundbesitzenden GmbH von der Mutter- auf die Großmuttergesellschaft auch als bloße Verkürzung der Beteiligungskette einen unmittelbaren Gesellschafterwechsel darstellt und daher nach § 1 Abs. 2b GrEStG grunderwerbsteuerpflichtig ist (Az. 5 K 2022/23).

Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Ausgliederung der Anteile auf eine personenidentische Personengesellschaft auch bei bloßer Verlängerung der Beteiligungskette einen grunderwerbsteuerbaren Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2b GrEStG auslöst und weder § 5 noch § 6a GrEStG eine Steuerbefreiung gewähren (Az. 5 K 1696/23).

BFH: Unrichtiger Steuerausweis – Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten – Entgeltminderung – Gefährdung des Steueraufkommens – Zeitpunkt der Berichtigung

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Umsatzsteuer, die auf § 14c UStG beruht, dann nicht entstanden ist, wenn der Rechnungsempfänger nach den dem FG vorliegenden Unterlagen keinesfalls eine Vorsteuer (mehr) geltend machen konnte, ein Umsatzsteuerausfall also nicht drohte (Az. XI R 25/23).