Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
Abriss einer Photovoltaikanlage bei Sturmtief – LG Köln bestätigt Regressanspruch des Gebäudeversicherers gegen Bauunternehmer
Photovoltaikanlagen erfreuen sich größter Beliebtheit. Das LG Köln hatte sich mit möglichen Regressansprüchen eines Gebäudeversicherers nach Abriss einer Photovoltaikanlage vom Dach während des Sturmtiefs „Sabine“ in 2020 zu befassen. Es hat nun entschieden, dass derartige Regressansprüche bestehen, wenn sich eine sach- und fachgerechte Befestigung der Anlage im Zuge der Montage nicht feststellen lässt (Az. 18 O 254/23).
Verwaltungsgericht ruft Karlsruhe wegen verfassungswidriger Landesbesoldung 2022 an
Das VG Schleswig-Holstein ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Jahr 2022 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war und hat sie dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt.
Arm dran, weil Arm ab? Zur Haftung trotz schwerer Verletzung durch Putativnotwehr
Kann ein Kläger Schmerzensgeld vom Beklagten wegen Abtrennung seiner Hand verlangen, wenn er zuvor bei diesem den Eindruck hervorgerufen hat, er werde in lebensbedrohlicher Weise vom Kläger angegriffen und müsse sich daher verteidigen? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 10 O 368/23).
Wildes Spiel mit Folgen: Haftung eines Offenstall-Betreibers?
Haftet der Betreiber eines Offenstalls, wenn Pferde im spielerischen Kräftemessen Teile des Stalls beschädigen und sich dann an hervorstehenden Teilen verletzen? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu beantworten (Az. 4 O 305/22).
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG – Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten
Das BMF legt fest, wie Arbeitgeberzuschüsse für Stromkosten, die Arbeitnehmer selbst für das Laden eines privat oder betrieblich genutzten Elektro- oder Hybridfahrzeugs tragen, steuerlich behandelt werden (Az. IV C 5 - S 2334/00087/014/013).