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Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

§ 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG fingiert eine Schenkung. Die Vorschrift enthält kein subjektives Tatbestandsmerkmal, weder in Gestalt eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit noch einer Bereicherungsabsicht. So entschied der BFH (Az. II R 19/24).

BFH: „Unechte“ Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung „eigener“ Anteile

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob die Realteilungsgrundsätze auch dann Anwendung finden, wenn im Zuge des Ausscheidens eines Mitunternehmers Aktien als Sachwertabfindung übertragen werden und diese durch die Übertragung zu eigenen Aktien des ausscheidenden Mitunternehmers werden (Az. IV R 16/22).

BFH: Rückwirkendes Ereignis – vorzeitige Berücksichtigung im Jahr der Rückwirkung – keine rückwirkende Beseitigung einer vGA durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines „Vorkaufsrechts“

Der BFH hat die Frage geklärt, ob bei einer entgeltlichen Bestellung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück der Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz EStG rückwirkend (ebenso wie die des subsidiären § 22 Nr. 3 EStG) entfällt, wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt und das Entgelt für die Gewährung des Vorkaufsrechts auf den Grundstückspreis angerechnet wird (Az. VIII R 19/23).

BFH zur doppelten Haushaltsführung: Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehbar

Der BFH entschied, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehen kann (Az. VI R 4/23).

BFH zur Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Nachversteuerung im Sinne des § 34a Abs. 5 Satz 2 EStG auch bei der Übertragung von Geldmitteln unterlassen wird (Az. VI R 23/23).