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Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht sowie Billigkeit

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Zinsvorschrift, nach der Nachzahlungszinsen zur Mehrwertsteuer unabhängig von den Umständen des Einzelfalles (insbesondere unabhängig vom Verschulden des Steuerpflichtigen oder dem entstandenen Steuerschaden für das FA) entstehen, mit dem Unionsrecht (insbesondere mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität der Mehrwertsteuer) vereinbar ist (Az. V R 28/25).

BFH zur abweichenden Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung vorzunehmen ist oder vielmehr eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre (Az. IX R 18/23).

BFH: Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob es sich bei der Weiterleitung des Kindergeldes als Verfahrensvereinfachung um eine verwaltungsinterne Billigkeitsmaßnahme oder um eine der gesetzlich vorgesehenen Regelungen der §§ 222 ff. AO handelt (Az. III R 21/23).

BFH: Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG

Der BFH hatte die Frage zu beantworten, ob es sich bei den für ausländische Arbeitnehmer entrichteten Arbeitgeberbeiträgen an ausländische Pensionsfonds um Arbeitslohn in Form von Sachlohn handelt, der gemäß § 37b EStG pauschal besteuert werden kann (Az. VI R 13/24).

BFH: Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers nach § 69 Satz 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 AO nach Verlust seiner Organstellung bei fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Der BFH hatte u. a. zu klären, ob ein rechtmäßig bestellter formeller Geschäftsführer nach Wegfall seiner Eignung i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG weiterhin als Person gemäß § 34 AO angesehen werden kann (Az. VII R 4/23).