Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
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Verfassungsbeschwerde gegen Thüringer Hochschulgesetz überwiegend erfolglos
Das BVerfG hat über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, mit der sich Professorinnen und Professoren verschiedener Thüringer Hochschulen gegen Bestimmungen des Thüringer Hochschulgesetzes wenden (Az. 1 BvR 1141/19).
Anwendung der 10-jährigen Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 GrEStG
Die auf zehn Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n. F. ist lt. FG Düsseldorf auch dann nicht auf Erwerbsvorgänge vor dem 01.07.2021 anwendbar, wenn die 5-jährige Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG a. F. bei Gesetzesänderung noch nicht abgelaufen war (Az. 11 K 1987/25 GE).
Keine Einziehung und Verwertung eines havarierten Öltankers und seiner Ladung in der Ostsee: BFH bestätigt Vorinstanz im vorläufigen Rechtsschutz
Der BFH hat in zwei getrennten, aber sachlich zusammenhängenden Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der EU vom Zoll sichergestelltes Schiff und dessen Ladung (Öl) vorerst nicht eingezogen und verwertet werden dürfen (Az. VII B 81/25 (AdV) und VII B 80/25 (AdV)).
BFH: Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 34 Abs. 9 Nr. 8 KStG i. d. F. vom 20.02.2013 verfassungskonform dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i. d. F. vom 20.02.2013 jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Veranlagungen für Veranlagungszeiträume vor 2013 solcher Steuerpflichtiger betroffen sind, die ihren Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Inland hatten und deshalb nicht erst aufgrund der Änderung in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG i. d. F. vom 20.02.2013 als Organgesellschaft anerkennungsfähig geworden sind (Az. I R 20/22).
BFH: Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans
Der BFH hatte zu klären, wie sich das Insolvenzrecht und das Steuerrecht zueinander verhalten, wenn es erst durch die Umsetzung des Insolvenzplans zum (rückwirkenden) anteiligen Ausschluss des Befreiungstatbestands des § 5 Abs. 2 GrEStG durch § 5 Abs. 3 GrEStG kommt, welcher zur Begründung des Grunderwerbsteueranspruchs führt (Az. II R 50/21).