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Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Keine Saldierung von Gesellschafterdarlehensforderungen mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft nach § 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG

Bei der Bestimmung der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG können im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin ausgewiesene Gesellschafterdarlehensforderungen grundsätzlich nicht nach § 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft saldiert werden. So das FG Münster (Az. 3 K 99/23 F).

Währungskursverluste aus einem Gesellschafterdarlehen sind bei Fremdüblichkeit abzugsfähig

Das FG Münster hat zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war (Az. 10 K 764/22 K).

Eilantrag gegen Einordnungshinweis der Stadtbücherei Münster erfolglos

Ein Einordnungshinweis, den die Stadtbücherei Münster in einem zur Ausleihe zur Verfügung gestellten Buch angebracht hat, verletzt nicht die Grundrechte des Autors des Buchs. Dies hat das VG Münster entschieden (Az. 1 L 59/25).

Hotel-Vermietung: Vermietung von Zimmerkontingenten an eine Kommune zur vorübergehenden Unterbringung Geflüchteter

Die Vermietung von Zimmerkontingenten an eine Kommune zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter überschreitet nicht den Nutzungszweck eines zum Hotelbetrieb gepachteten Gebäudes. Dies gilt jedenfalls, solange hiermit keine übermäßige Abnutzung oder sonstige Beeinträchtigung für den Verpächter verbunden ist, die über die übliche Nutzung durch Hotelgäste hinausgeht. So das OLG Frankfurt (Az. 2 U 63/24).

DStV-Forderung erfolgreich: EU-Kommission vereinfacht Berichtspflichten

Mit ihrem 1. Omnibus-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung von Berichtspflichten vor, die im Wege des sog. Green Deals eingeführt wurden. Damit kommt die EU-Kommission den Forderungen des DStV nach, der sich im Vorfeld für wesentliche Erleichterungen zugunsten von KMU stark gemacht hatte.