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Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Langzeitstudent hat keinen Anspruch auf Wohngeld

Ein Langzeitstudent, der nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies entschied das VG Mainz (Az. 1 K 19/25.MZ).

Einbenennung: Namensänderung zum Wohl des Kindes

Das OLG Frankfurt hatte über einen Antrag auf Einbenennung eines Kindes zu entscheiden, der noch vor Inkrafttreten der gegenwärtigen Regelungen gestellt worden war. Es hat beschlossen, dass auch auf diesen Antrag die neuen, zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Regelungen anzuwenden seien. Der neue großzügigere Maßstab der Kindeswohldienlichkeit könne ohne Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot angewandt werden (Az. 2 WF 115/25).

Verschulden des zweiten Anwalts unterbricht nicht Haftung des ersten

Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des zweiten Prozessvertreters zu einem Schaden für die Mandantin (hier: ein ungünstiger Prozessvergleich) geführt hat (Az. 9 U 863/25 Bau e). Darauf weist die BRAK hin.

Unterstützung für Betroffene des Stromausfalls im Südwesten der Stadt: Land Berlin verzichtet aus Gründen der Notlage auf City Tax bei Hotelübernachtungen

Das Land Berlin unterstützt die vom Stromausfall im Südwesten der Stadt betroffenen Menschen durch einen gezielten Verzicht auf die Erhebung der Übernachtungsteuer. Für die Dauer der bestehenden Notlage wird bei erforderlichen Hotelübernachtungen keine City Tax erhoben. Das teilt die Senatsverwaltung für Finanzen mit.

Änderung der Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung der in Ungarn ansässigen Unternehmer

Das BMF teilt die Änderung der örtlichen Zuständigkeit für in Ungarn ansässige Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der Abgabenordnung nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung mit (Az. IV D 1 - S 0123/00023/002/014).