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Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Grundsteuer in NRW: Höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke aus fiskalischen Gründen verstoßen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit

Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für in der jeweiligen Gemeinde liegende Nichtwohngrundstücke verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind rechtswidrig. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 5 K 2074/25, 5 K 3234/25, 5 K 3699/25 und 5 K 5238/25).

Höhere Streitwertgrenzen für Amtsgerichte und für Rechtsmittel ab dem 01.01.2026

Mehr Zivilprozesse landen künftig beim Amtsgericht: Ab dem 01.01.2026 gelten höhere Streitwertgrenzen für die Amtsgerichte und zudem für Rechtsmittel in der Zivilgerichtsbarkeit. Sachverständige sowie die BRAK warnten vor einer Schwächung des Rechtsschutzes.

Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission hat einen Strategieplan für hochwertige Arbeitsplätze vorgelegt und eine erste Konsultation zum künftigen Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze eingeleitet.

Kommission stellt Paket zur vollständigen Integration der EU-Finanzmärkte vor

Die EU-Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Beseitigung von Hindernissen und zur Erschließung des vollen Potenzials des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen angenommen.

Der Schutz von Gebrauchsgegenständen durch das Urheberrecht unterliegt denselben Voraussetzungen wie der anderer Gegenstände

Gebrauchsgegenstände - wie hier auch Möbel - können nach denselben Maßstäben wie alle anderen Werke urheberrechtlich geschützt sein, wobei allein ihre Originalität maßgeblich ist und kein Vorrang des Geschmacksmusterrechts besteht. Für eine Verletzung kommt es lt. EuGH nicht auf Gesamteindruck oder Gestaltungshöhe an, sondern darauf, ob erkennbare kreative Elemente übernommen wurden (Rs. C-580/23).