Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 10 K 1483/24).
Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein
das Finanzgericht Münster entschieden, dass eine Ferienwohnung eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellt, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet (Az. 12 K 1916/21).
Nagetierbefall im Urlaubshotel? – Reisepreisminderung wegen behaupteter Lärmbelästigung durch Nagetiere
Der Kläger forderte vom Reiseveranstalter u. a. die Rückzahlung eines Teils des Reisepreises aufgrund behaupteter Lärmbelästigung durch Nagetiere im Urlaubshotel. Das AG München gab der Klage teilweise statt (Az. 223 C 17811/24).
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – 2. Änderung aufgrund gesetzlicher Änderungen
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen vom BMF angepasst (Az. IV D 2 - S 0316/00128/005/088).
Zur Anpassung eines Bodenwerts durch die Finanzbehörde
Das FG Düsseldorf hatte über die Bewertung eines 1.020 qm großen Grundstücks im Außenbereich für Zwecke der Grundsteuer zu entscheiden. Das Grundstück befindet sich in einer weitläufigen Bodenrichtwertzone, die für eine landwirtschaftliche Nutzung 5,50 Euro/qm und für baureifes Land einen Bodenrichtwert in Höhe von 90 Euro/qm ausweist. Das Gericht ordnete das Flurstück als landwirtschaftliche Fläche i. S. v. § 3 Abs. 1 ImmoWertV 2021 ein (Az. 11 K 2040/24).