Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
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Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Die Bundesregierung will den Zugang für Schuldner zu Schuldnerberatungsstellen sicherstellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des BMJV hat das Bundeskabinett am 03.09.2025 beschlossen. Er soll EU-Vorgaben zur Schuldnerberatung umsetzen und flankiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der ebenfalls am 03.09.2025 beschlossen wurde.
Vertragswiderruf unkompliziert per Klick: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton
Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 03.09.2025 beschlossen hat.
Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen und besserer Schutz vor manipulativen Designs bei Finanzdienstleistungen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Für Werbung mit Umweltaussagen (z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“) sollen künftig strengere Vorgaben gelten. Außerdem sollen Verbraucher besser vor Manipulation geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen. Diese und weitere verbraucherschützende Änderungen sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor, den das Bundeskabinett am 03.09.2025 beschlossen hat.
Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Verbessert werden soll der Verbraucherschutz insbesondere bei Geschäften nach dem Modell „Buy now pay later“. Der am 03.09.2025 beschlossene Gesetzentwurf dient der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20.11.2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20.11.2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden.
Freiberuflerinnen und Freiberufler gründen am häufigsten in Berlin
In Berlin starteten in 2024 die meisten Personen in eine eigene freiberufliche Existenz, dahinter folgten die Städte Hamburg, München und Köln. Betrachtet man hingegen die Existenzgründungsintensität (die Anzahl der freiberuflichen Gründungen je 10.000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter), dann liegt lt. IfM Bonn zwar gleichfalls Berlin an der Spitze, auf den nächsten Rangplätzen folgen jedoch die Stadt Leipzig, der Landkreis München sowie die Städte Köln und Freiburg im Breisgau.