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Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Importpreise im Juni 2025: -1,4 % gegenüber Juni 2024

Die Importpreise waren im Juni 2025 um 1,4 % niedriger als im Juni 2024. Im Mai 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,1 % gelegen, im April 2025 bei -0,4 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, blieben die Einfuhrpreise im Juni 2025 gegenüber dem Vormonat Mai 2025 unverändert (0,0 %).

Elektronischer Rechtsverkehr: Großvolumige Dokumente jetzt auch auf USB-Stick einreichbar

Im elektronischen Rechtsverkehr können bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente auf einem digitalen Datenträger einreichen. Seit Ende Juli können dafür auch USB-Speichermedien genutzt werden, statt wie bisher nur CD und DVD. Hierauf weist die BRAK hin.

Investitionsoffensive für den Mittelstand: Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen wird weiter ausgebaut

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2025 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren auf dieser Grundlage im Jahr 2026 von zinsgünstigen Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 12 Mrd. Euro.

Inflationsrate im Juli 2025 voraussichtlich +2,0 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juli 2025 voraussichtlich +2,0 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2025 um 0,3 %.

„Cheat-Software“ für Spielkonsolen verstößt nicht gegen Urheberrecht, soweit sie Objekt- oder Quellcode der Spielesoftware nicht umschreibt

Der BGH hat entschieden, dass der Vertrieb von Software, die dem Nutzer die Manipulation des Programmablaufs eines Computerspiels ermöglicht, ohne die Programmdaten des Objekt- oder Quellcodes der auf der Spielkonsole eingesetzten Spielesoftware zu verändern, nicht das Urheberrecht des Spieleherstellers an der Spielesoftware verletzt (Az. I ZR 157/21).